Kfz-Sachverständige Holler & Kollegen

Haupt- und Abgasuntersuchung

Hauptuntersuchung

Holler & Kollegen

Haupt- und Abgasuntersuchung

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Die Hauptuntersuchung ist in der Straßenverkehrszulassungsverordnung vom Gesetzgeber als Pflicht vorgeschrieben. Wir sind vom Gesetzgeber ermächtigt, Ihre Hauptuntersuchung abnehmen zu können und führen die Untersuchung mit höchstem Qualitätsanspruch durch.

Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger (§ 29 StVZO). Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal ob Händler- oder Oldtimerkennzeichen.

Um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Unsere KfZ-Prüfingenieure prüfen Ihr Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und auf Erfüllung von Sicherheitsstandards. Entspricht Ihr Fahrzeug den Sicherheitsstandards wird die HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht.

Unsere Prüftätigkeit führen wir im Namen und auf Rechnung der FSP Schaden-und Wertgutachterdienst GmbH aus.

Unsere Tipps für Sie

  • Prüftermin einhalten: Für die HU gibt es keine Fristverlängerung mehr. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen.

  • Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt ihnen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung an. Die nach oben weisende Zahl zeigt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr.

  • Papiere nicht vergessen: Bringen Sie zur HU bitte Ihren Fahrzeugschein mit. Soll eine Änderung eingetragen werden, brauchen wir Fahrzeugschein, -brief und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die Betriebserlaubnis, die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung.

  • Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

  • Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden

Sie hatten einen Unfall? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

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