Holler & Kollegen
Unfall Schadengutachten
Bei der Ermittlung der Reparaturkosten wird auf eine stets aktuelle elektronische Datenbank zurückgegriffen. Somit werden die jeweiligen Preise für Ersatzteile nach den entsprechenden Herstellervorgaben zur Erstellung des Gutachtens verwendet. Für die Reparaturkalkulation ermitteln wir die aktuellen Stundenverrechnungssätze sowie Lackaufschlag, Fahrzeugverbringung und Ersatzteilaufschläge der entsprechenden herstellergebundenen Fachwerksatt (oder Ihrer Stammwerkstatt) in Ihrer Nähe. Der Reparaturweg und dessen Dauer richten sich nach jedem individuellen Schaden und wird vom Sachverständigen unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben und dem Stand der Technik festgelegt.
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) hängt von mehreren Faktoren ab. So sind das Fahrzeugmodell, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, der Zustand, die Besitzverhältnisse und die Ausstattung die ausschlaggebenden Größen. Dabei muss jedoch zusätzlich der regionale Markt berücksichtigt werden, denn nach diesem richtet sich letztendlich der Wiederbeschaffungswert.
Eine Restwertermittlung ist nicht immer notwendig. Erforderlich wird diese erst, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder Sie das Fahrzeug innerhalb der nächsten 6 Monate unabhängig von einer durchgeführten Reparatur verkaufen möchten. Sollte also ein Restwert gefordert sein, so ermitteln wir diesen mit Angeboten von regionalen Fahrzeugaufkäufern und nicht (wie Versicherungen bzw. deren Sachverständige) mit Hilfe des Sondermarktes von Online-Restwertbörsen.
Der Kfz-Sachverständige legt die Wertminderung anhand der Marktbeobachtung und seinen Erfahrungswerten fest. Für eine optimale Einschätzung können wir zusätzlich auf verschiedene Rechenmodelle zurückgreifen.
Sollten Sie keinen Mietwagen für die Zeit der Reparatur benötigen, so können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Voraussetzung dafür ist eine durchgeführte Reparatur. Um dies der Versicherung nachzuweisen, muss entweder die Reparaturrechnung oder alternativ eine durch den Kfz-Sachverständigen erstellte Reparaturbestätigung vorgelegt werden.