Holler & Kollegen
Das leisten wir für Sie
Sicher gehen mit Sachverständigenleistungen!
Mit Hilfe eines Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des
Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich
eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt
werden können. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparatur-
kosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten
Schadengutachtens erstatten zu lassen [fiktive Abrechnung].
Benötigen Sie keinen Mietwagen, und Ihr Fahrzeug steht Ihnen
unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens
eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Eingruppierung des
Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet,
kann durch einen Sachverständigen vorgenommen werden.
Wir kommen zu Ihnen
Besichtigung im Grossraum Stuttgart, im Rems-Murr Kreis sowie
im Schwarzwald bis zum Bodensee
Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung
Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab –
Sie müssen keine Vorkasse leisten
Zertifizierte und Qualifizierte Kfz-Sachverständige
Überzeugen Sie sich von unseren Qualifikationen
Abwicklung des gesamten Unfallschadens
in Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten
Schnell und unkompliziert
Zeitnahe Termine & schnelle Bearbeitung